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Zum Gesetzentwurf des neuen Polizeirechts in Schleswig-Holstein

Eine Änderung des Landesverwaltungsrechts mag zunächst harmlos klingen. Doch die Änderungen bezüglich der Rechte der Polizei, die in Schleswig-Holstein jetzt durch den Landtag beraten werden sollen, sind alles andere als das.

Wenn der Entwurf so beschlossen wird, ist der Einsatz tödlicher Gewalt auch gegen Menschen unter 14, also Kinder, explizit gestattet. Die Möglichkeiten zu Meldeauflagen und Aufenthaltsverboten werden erweitert. Taser – elektronische Waffen, die betäuben oder kampfunfähig machen – sollen in das Arsenal der Polizei Schleswig-Holsteins integriert werden. Bei Vorerkrankungen, etwa des Herzens, können diese durchaus auch tödlich sein. Darin sieht die Landesregierung offenbar keinen Hinderungsgrund sie einzuführen. Elektronische Fußfesseln und vieles mehr stehen ebenso auf der Agenda der erweiterten Rechte der Polizei.

Die Änderungen im Landesverwaltungsgesetz, die jetzt beraten werden, sind allesamt völlig überzogen und – wie Taser – mehr eine Bedrohung für die Sicherheit, als ein Schutz für die Bürgerinnen und Bürger“, sagt der Kieler Bundestagsabgeordnete der LINKEN, Lorenz Gösta Beutin. „Besonders empörend ist aber, dass mit der Änderung der Polizei ausdrücklich gestattet würde, auch gegen Menschen, die unter 14 Jahren alt sind, von der Schusswaffe für einen sogenannten „finalen Rettungsschuss“ Gebrauch zu machen. Dagegen hat sich heute der Kinderschutzbund völlig zurecht entschieden ausgesprochen. In einer Zeit, in der die Verbrechensrate in Deutschland und Schleswig-Holstein historisch niedrig ist und wir weltweit eine sehr berechtigte Diskussion über überzogene Polizeigewalt haben, hat die Regierungskoalition in Kiel nichts Besseres zu tun, als die Polizei aufzurüsten, ihre Zugriffsrechte drastisch zu erweitern und sogar tödliche Gewalt gegen Kinder im Grundsatz legalisiere zu wollen. Das verstehe wer will.